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§ 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Einsatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
DIN EN 1176 und 1177 Diese Normen sind am 1. November 1998 entstanden. Sie regeln den Sollzustand der Spielgeräte. Dabei sind die Regeln der Technik der Maßstab für technisch richtiges Handeln. Sie fordern ein Sicherheitsmanagement und folgende Wartungsintervalle:
- Sicht- und Funktionskontrolle täglich bis wöchentlich
- Verschleißprüfung/Wartung 1-3 mal pro Quartal
- Hauptprüfung jährlich
Was bedeutet Sicht- Kontrolle? Wer muss diese durchführen? Sichtkontrollen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können. Beispielsweise können diese in Form von beschädigten und zerbrochenen Teilen, Verunreinigungen, lockeren Befestigungen etc. in Erscheinung treten. Sichtkontrollen sollten nach Bedarf und Notwendigkeit (z.B. Stadtteillage, Öffentlicher Spielplätze, Schulen, Kindertagesstätten ) täglich oder wöchentlich von den Mitarbeitern der Einrichtung durchgeführt werden.
Verschleißprüfung/Wartung Die Wartung dient zur regelmäßigen praktischen Kontrolle der Spielgeräte. Da sich durch Nutzung beispielsweise Verschraubungen lösen oder sich Schaukelgelenke abnutzen, werden diese Elemente bei einer Wartung nachgezogen bzw. ersetzt. Der Wartungsturnus ist je nach Herstellerangabe, in der Regel alle 1-3 Monate, so wie nach Bespielung der Anlage durchzuführen. Wie oft eine Wartung tatsächlich durchzuführen ist sollte durch eine sachkundige Person festgestellt und durchgeführt werden.
Die jährliche Hauptinspektion ist eine in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen, z.B. Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung und Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen. Die jährliche Hauptinspektion kann die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen. Diese Inspektion der Anlage sollte von sachkundigen Personen vorgenommen werden. Die jährliche Hauptinspektion beinhaltet grundsätzlich die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente,Oberflächen und Fallschutz. Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Berufs- Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Spielplatzgeräte besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z.B. DIN Normen) vertraut sind.
Auf welche rechtliche Grundlagen stützt sich diese Kontrolle? Die Prüfung der Außenspielgeräte bezieht sich auf die DIN EN 1176 Kinderspielgeräte Teil 1-7 und die DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden". Diese sind allgemein anerkannte Regeln der Technik. Die Prüfung muss protokolliert und dokumentiert werden. Die Dokumentation ist aufzubewahren. Sie dient den Trägern vor allem dazu z.B. bei Unfällen einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Andererseits gewährleistet die Dokumentation eine Kontrolle darüber, ob die festgestellten Mängel tatsächlich beseitigt wurden.
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